Allgemeine Geschäftsbedingungen

Das Geschäftsverhältnis zwischen dem Kunden und Discoline, ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis. Der Kunde darf sich darauf verlassen, dass Discoline seine Aufträge mit aller erforderlichen Sorgfalt erledigt und dabei das Interesse des Kunden wahrt, soweit er dazu im Einzelfall imstande ist.

  • Nach Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich.

  • Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist die Gesamtgage zahlbar am Ende der Veranstaltung in bar oder per Scheck.

  • Tritt eine der beiden Vertragsparteien innerhalb vor der Veranstaltung vom Engagement zurück, ist eine Konventionalstrafe in Höhe von 300 € an die andere Vertragspartei zu entrichten.

  • Bei Beginn nach 18 Uhr gilt 18 Uhr als spätester Gagen-Berechnungsbeginn.

  • Bei Verhinderung durch kurzfristige Erkrankung oder wegen anderen, wichtigen privaten Gründen, wird gleichwertiger Ersatz gestellt.

  • Höhere Gewalt entbindet von der Konventionalstrafe.

  • Die Musiker erhalten Speisen und Getränke im normalen Umfang vom Veranstalter.

  • Die vereinbarte Gage beinhaltet Spesen, Fahrtkosten und Technik. Ausnahmen sind in der Auftragsbestätigung schriftlich fixiert.

  • Unsere Gage wird am Abend Ihrer Feier gegenüber Dritten, also Ihren Gästen, vertraulich behandelt.

  • Der Veranstalter haftet für alle Schäden an der Musik- sowie Lichtanlage und den dazugehörigen Geräten, die durch ihn oder Besucher seiner Veranstaltung entstehen.

  • Der Veranstalter versichert, dass der Durchführung der Veranstaltung keine behördlichen oder sonstigen Vorschriften entgegenstehen.

  • Die GEMA-Gebühren gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters.

  • Mündliche Absprachen gelten nur nach schriftlicher Bestätigung.

Hamburg, im Juni 2000
Modifizierte Version vom 14. Januar 2008
 
www.discoline-hh.de

Discoline ist ein Unternehmensbereich von
BGM – Brock, Grotkaß & Mund GmbH
Grevenweg 93

20537 Hamburg